Pulverbeschichtung von Felgen – unzulässig, verboten und illegal? Wir klären auf!

Pulverbeschichten von Motorradfelgen verboten?

Das Thema wird in vielen Foren diskutiert und auch wir bekommen immer öfter die Bitte um eine Auskunft. Dieser Beitrag richtet sich an unsere Motorradfahrer welche Ihre Guß-/ Schmiedefelgen oder Drahtspeichenfelgen mit einer Pulverbeschichtung haben veredeln lassen. Wir haben uns mit den aktuellen Dekra- und TÜV-SÜD-Richtlinien auseinandergesetzt, nachgefragt und endlich brauchbare Informationen erhalten. Die Informationen können Euch unter Umständen auch bei einer Kontrolle vor einer Stilllegung durch die Polizei bewahren.

Als uns zu Ohren kam, dass erste Fahrzeuge aufgrund von pulverbeschichteten Felgen stillgelegt wurden, waren wir doch sehr verwundert. Serienmäßige Pulverbeschichtungen werden schließlich ohne mit der Wimper zu zucken angenommen, aber nachträgliche Verschönerungen seien problematisch? Das hört sich nach Auslegungssache an.

Die DEKRA sitzt auf ihrem sehr hohen Ross und ist für die uns bekannten Stilllegungsfälle verantwortlich. Hierbei beruft sie sich auf die technische Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung bezüglich der Reparatur von Leichtmetallrädern. Hier sind wir schon beim Knackpunkt angekommen. Alles, worauf sich die DEKRA stützt, ist eine technische Mitteilung, welche die „Reparatur“ von Felgen regelt. Dort steht:

„[…] dass Reparaturen, die Eingriffe in das Materialgefüge, Wärmebehandlung und Rückverformung beinhalten, grundsätzlich abzulehnen sind.“

Das war uns schon bekannt. Auf Verschönerungen von originalen, unbeschädigten Felgen ist diese technische Mitteilung jedoch grundsätzlich nicht anwendbar. Diese bezieht sich ganz klar auf Reparaturen/Aufbereitungen. Die DEKRA hüllt sich trotz mehrmaligen Kontaktversuchen in Schweigen. Ob dort im Vorstand wohl jemand mit einem Nasslackierunternehmen sitzt? Wir können nur mutmaßen…

Eine Klärung der Sachlage haben wir vom TÜV-SÜD bekommen, welcher die Thematik in der technischen Mitteilung Beschreibung zur optischen Radaufbereitung regelt. Auch hier wird die „optische Aufbereitung“ als Instandsetzungsarbeiten an Felgen definiert:

„Unter einer optischen Aufbereitung ist grundsätzlich die fachgerechte technische Wiederherstellung des Rades hinsichtlich optischer Defekte, durch Polieren, örtliches anschleifen, verrunden von Kerben, eventuelles Füllen, Grundieren und Lackieren zu verstehen.“

Wir haben uns an der Stelle gefragt, wie es mit der Veredelung von originalen, unbeschädigten Felgen aussieht? Erfreulicherweise haben wir vom TÜV-SÜD auf Nachfrage die Auskunft erhalten, dass es insbesondere für Veredelungen keine derartige Regelung gibt und auch nicht geben kann, da eine Veredelung nichts mit der Aufbereitung von Schäden an Felgen zu tun hat.

In dem Zusammenhang mit der Pulverbeschichtung wird oft das Thema „Wärmebehandlung“ angesprochen. Die Wärmebehandlung während des Einbrennens bei der Pulverbeschichtung stellt aber nach dem Prüfverfahren/den Richtlinien sowohl der DEKRA als auch des TÜV-SÜD lediglich bei der Reparatur und Aufbereitung ein Problem dar oder in Kombination mit der chemischen Heißentlackung. Zur Veredelung von originalen und unbeschädigten Felgen mit Kaltentlackung sind keine technischen Mitteilungen oder Studienergebnisse vorhanden.

Ob nun eine Guß- oder Schmiedefelge nach einem feinen Anschliff und dem Herauspolieren von kleinen optischen Macken durch eine Pulverbeschichtung die Festigkeit verliert, lassen wir an dieser Stelle unkommentiert.

Nachtrag:

Dann gibt es noch die TÜV-SÜD Studienergebnisse zur Pkw-Felgenaufbereitung. Trifft für unser Veredelungsthema nur bedingt zu, da wir auf Motorradteile spezialisiert sind, keine Heißentlackung durchführen und nicht von einer Felgen-Aufbereitung sprechen. Mit dem Inhalt können wir jedoch unterstreichen, warum mit unserem Verfahren kein messbarer Härteverfall entsteht. Auch wird sich so mancher beim argumentieren auf diese Studienergebnisse beziehen, zu Recht, wenn die Felgen thermisch entlackt wurden, da kann eine kurze Themenbesprechung nicht Schaden.

Kommen wir nun zum Artikel:

In der ersten Hälfte des Artikels geht es um die thermische Entlackung. Es wird verständlich erklärt warum dieses Verfahren nicht zur Entlackung von Pkw-Felgen geeignet ist.

„Bei den üblichen thermischen Verfahren werden die Felgen über Stunden enorm erhitzt.“

Dass in einem heißen Chemiebecken Aluminiumfelgen nach mehreren Stunden an Festigkeit verlieren können, ist nachvollziehbar. Dadurch kann sich die Stabilität und Lebensdauer deutlich verringern. Im Gespräch mit einem professionellen Entlackungsbetrieb wurde uns das bestätigt.

Auf den ersten Blick scheint der Artikel auf die Thematik der Pulverbeschichtung anzusprechen, was jedoch nicht der Fall ist. Der TÜV SÜD möchte hier primär auf eine ungeeignete Entlackungsmethode aufmerksam machen. Alle Prüfungen zum Härteabfall wurden mit vorherigen, thermischen Entlackungsverfahren durchgeführt, wo sich die Pkw-Felgen mehrere Stunden in einer heißen Entlackungslösung befanden.

„Dabei zeigte sich, dass nach drei Stunden bereits bei 200 Grad Celsius ein Härteabfall von 5 Prozent messbar war.“

Warum wir eine schonende Veredelung durchführen?

Wir führen eine Kaltentlackung durch, die maximal 30min beträgt. Dadurch wird das Material gegenüber heißen Chemiebädern schonend behandelt. Die Pulverbeschichtung wird bei 180°C innerhalb von 45min eingebrannt. Das ist 20°C weniger und 1/3 der Zeit kürzer, die die Pkw-Felgen in den Studienergebnissen im heißen Entlackungsbad verbracht haben.

Fazit:

Motorrad Drahtspeichenräder fallen nicht unter dieses Thema, da ein Drahtspeichenrad kein Leichtmetallrad ist. Technische Mitteilungen zur Veredelung/Pulverbeschichtung von Drahtspeichenrädern gibt es nicht. Betroffen sind lediglich Guß- und Schmiedefelgen. Wichtig ist bei Nachfrage von Seiten DEKRA, TÜV und Polizei, dass man nicht von einer „Aufbereitung“ spricht. Denn eine Aufbereitung ist eine Instandsetzung der Felge, welche anderen Richtlinien unterliegt. Wenn ihr hingegen angebt, dass es sich um eine Veredelung von originalen, unbeschädigten Felgen handelt, kann euch nichts passieren. Lasst euch bei einer Kontrolle/Prüfung nicht von eurem Gegenüber aus der Ruhe bringen und bleibt bei Veredelung, die es nun mal ist.

Die TÜV-SÜD-Studienergebnisse zur Pkw-Felgenaufbereitung beziehen sich nur auf eine Aufbereitung von Pkw-Felgen mit thermischer Entlackung und treffen nicht auf Motorradteile zu. Falls dieses Schreiben dennoch zur Argumentation herangezogen wird, können wir uns durch unser schonendes Entlackungs- und Veredelungsverfahren (wie oben beschrieben) nachvollziehbar von einem Vergleich distanzieren.